Diplomarbeiten und Dissertationen
Alle Informationen zum Studienabschluss am Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht
Diplomarbeiten
Diplomarbeiten am Institut werden vergeben und betreut durch:
- Univ. Prof. Mag. Dr.iur. Johannes Zollner
- ao. Univ. Prof. Mag.rer.soc.oec. Dr.iur. Gerhard Schummer
- Univ. Prof. Mag.phil. Mag. Dr.iur. Tomislav Boric
- Univ. Prof. Dr. LL.M. (Havard) Matthias Wendland
Die Vergabe eines Themas aus dem Fach „Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht“ setzt die Absolvierung des Kurses „Gesellschaftsrecht“ und der Vorlesungsprüfung „Grundlagen des Unternehmensrechts unter Berücksichtigung des Geistigen Eigentums“ voraus, sodass die Beherrschung des Faches erwünscht ist.
Es wird erwartet, dass die Studierenden selbst Themenvorschläge erarbeiten und eine Abfrage zu diesen in UGO und der Institutskartei durchführen. Erst danach sollten sie mit einem/einer Betreuer/in in einer Sprechstunde in Kontakt treten.
Nach der schriftlichen Betreuungszusage sind die Studierenden verpflichtet, das Diplomarbeitsthema in die Institutskartei eintragen zu lassen (im Sekretariat des Instituts).
Die Erarbeitung einer Gliederung der Diplomarbeit durch die Studierenden erfolgt eigenständig und wird von einem oder mehreren Gliederungsgesprächen mit dem/der gewählten Betreuer/in bis zur Approbierung der Gliederung begleitet.
Das Betreuungsangebot besteht in den Sprechstunden.
Für das Verfassen von Seminar- und Diplomarbeiten bzw. Dissertationen sind die Zitierregeln von RidaOnline zu verwenden. Beim Verfassen von Abschlussarbeiten ist auf eine geschlechterneutrale Formulierung Bedacht zu nehmen. Zur leichteren Lesbarkeit der Arbeiten kann auch an den Anfang der Arbeit nachfolgender „Genderhinweis“ gestellt werden.
"In dieser Diplomarbeit wird von der gleichzeitigen Nennung der männlichen und weiblichen Sprachform abgesehen. Das Abstellen auf die männliche Form soll dabei geschlechterunabhängig verstanden werden."
Nach dem Einreichen der Diplomarbeit im Dekanat wird die Arbeit vom Betreuer/der Betreuerin binnen zwei Monaten begutachtet.
Nach Abschluss der Diplomarbeit erfolgt eine Defensio in Form einer Diskussion über sensible Fragen der Arbeit.
Dissertationen
Dissertationen am Institut werden vergeben und betreut durch:
- Univ. Prof. Mag. Dr.iur. Johannes Zollner
- ao. Univ. Prof. Mag.rer.soc.oec. Dr.iur. Gerhard Schummer
- Univ. Prof. Mag.phil. Mag. Dr.iur. Tomislav Boric
- Univ. Prof. Dr. LL.M. (Havard) Matthias Wendland
Durch das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften bearbeitet man selbstständig neue wissenschaftliche Fragestellungen und leistet so einen Beitrag zur Erweiterung und Innovation des Fachbereichs. Doktorand:innen müssen in der Lage sein, durch selbstständige wissenschaftliche Arbeit einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaften zu liefern.
Als Zulassungsvoraussetzung für das Doktoratsstudium an der Universität Graz ist ein fachlich in Frage kommender Abschluss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Die Zulassung/Antragstellung erfolgt in der Studienabteilung. Nach Zulassung zum Doktoratsstudium muss spätestens nach zwei Semestern das Dissertationsthema im Dekanat schriftlich angemeldet werden. Diese Anmeldung umfasst:
- Vorschlag eines Dissertationsthemas
- Vorschlag einer Erst- und Zweitbetreuerin/eines Erst- und Zweitbetreuers
- Benennung des Dissertations- und des Spezialisierungsfaches
- Vorlage eines Exposés des Dissertationsprojektes
Es wird erwartet, dass die Doktorand:innen selbst eine neue wissenschaftliche Fragestellungen erarbeiten und eine Abfrage zu diesen in UGO und der Institutskartei durchführen. Erst danach sollten Sie mit einem/einer Betreuer/in in einer Sprechstunde in Kontakt treten.
Die Erarbeitung einer Gliederung der Dissertation durch die Studierenden erfolgt eigenständig und wird von einem oder mehreren Gliederungsgesprächen mit dem/der gewählten Betreuer/in bis zur Approbierung der Gliederung begleitet.
Das Betreuungsangebot besteht in den Sprechstunden.
Für das Verfassen von Seminar- und Diplomarbeiten bzw. Dissertationen sind die Zitierregeln von RidaOnline zu verwenden. Beim Verfassen von Abschlussarbeiten ist auf eine geschlechterneutrale Formulierung Bedacht zu nehmen. Zur leichteren Lesbarkeit der Arbeiten kann auch an den Anfang der Arbeit nachfolgender „Genderhinweis“ gestellt werden.
"In dieser Diplomarbeit wird von der gleichzeitigen Nennung der männlichen und weiblichen Sprachform abgesehen. Das Abstellen auf die männliche Form soll dabei geschlechterunabhängig verstanden werden."
Zwischen Einreichung der Arbeit und der Prüfung: mindestens 4 Wochen
Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten. Bitte beachten Sie, dass die Gutachter:innen vier Monate Zeit haben ein Gutachten zu erstellen.
Zwischen Gutachten und Prüfung: mindestens 2 Wochen
Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen der Gutachten am Dekanat absolviert werden.
Wie lange kann die Beurteilung dauern?
Laut Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen" haben die Gutachter:innen die Arbeit innerhalb von vier Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.
Das Rigorosum ist die abschließende kommissionelle Prüfung des Doktoratsstudiums. Ist sie geschafft, dürfen Sie Ihren Titel führen. Nähere Bestimmungen zum Ablauf (Dauer, Anzahl der Prüfer:innen etc.) finden Sie im Curriculum. Damit die kommissionelle Prüfung anmeldet werden kann, wird eine positive Ablegung aller im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen sowie gegebenenfalls Erbringung von Auflagen und eine positive Beurteilung der Dissertation vorausgesetzt.