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Im Rahmen des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften ist im 2. Studienabschnitt eine mündliche Fachprüfung "Unternehmensrecht" abzulegen.
Diplomarbeiten können aus dem Fach "Unternehmensrecht" Dissertationen aus dem Bereich des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts gewählt werden.
Im Rahmen des Bachelorstudium Betriebswirtschaft und im Masterstudium "Angewandte Ethik" ist eine Prüfung zur Vorlesung "Unternehmensrecht" abzulegen.
In Bacherlorstudium "Wirtschaftsrecht für Techniker" werden LV im "Modul D: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht" und "Modul I: Rechnungswesen, Steuern und Finanzierung" abhalten.