
Institutsleiter Johannes Zollner
Die Wirtschaftstätigkeit ist heute überwiegend grenzüberschreitend angelegt, die daraus resultierenden rechtlichen Fragestellungen liegen vielfach an der Schnittstelle mehrerer juristischer Fächer und auch mehrerer Disziplinen. Die Forschungs- und Lehrtätigkeit der Mitarbeiter:innen unseres Instituts trägt dieser internationalen und fächer- und disziplinenübergreifenden Komponente Rechnung und schließt neben dem Unternehmensrecht im engeren Sinn und dem Gesellschaftsrecht auch viele andere Bereiche, wie etwa das Bankrecht (Bankvertrags- und Bankaufsichtsrecht) einschließlich des Finanzmarktrecht, das Kapitalmarktrecht, das Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht, das Stiftungsrecht sowie auch das Recht von Non-Profit Organisationen mit ein.